Verankerung des Themas Gründung an Hochschulen

Eine starke Verankerung des Gründungsthemas innerhalb der Hochschule ist bedeutsam für den Erfolg der Gründungsförderung insgesamt. Ziele, Strategien, Strukturen, Finanzierung, Anreize und Zuständigkeiten müssen geschaffen, transparent und klar definiert sein, damit die unterschiedlichen Akteure der Gründungsförderung bestmöglich arbeiten und das Themenfeld langfristig weiterentwickeln können.

Gründungsförderung als Teil des staatlichen Auftrags
In mehr als 85 Prozent der Zielvereinbarungen der antwortenden Hochschulen mit ihren jeweiligen Trägern ist die Gründungsförderung als strategisches Ziel verankert. Knapp zwei Drittel aller Zielvereinbarungen beinhalten zudem konkret ausgestaltete Projekte, Maßnahmen und/oder Ziele (N=171). Betrachtet man lediglich die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nach Bundesländern, so fällt auf, dass gerade in Hessen und Niedersachsen das Thema Gründungsförderung in den Zielvereinbarungen des Öfteren ausgespart wird. In Brandenburg und Sachsen, aber auch in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin und Bayern werden hingegen – zumindest bei den teilnehmenden Hochschulen – nahezu ausnahmslos konkrete Projekte, Maßnahmen und/oder Ziele zwischen Land und Hochschulen verabredet.

Verankerung des Gründungsthemas in den Hochschulleitungen
Eine explizite und sichtbare Zuordnung des Gründungsthemas zu einem Mitglied der Hochschulleitung findet an 139 der 184 antwortenden Hochschulen (entspricht 76 Prozent) statt. Auch für die angrenzenden Themenbereiche Transfer (zu 91 Prozent) und Entrepreneurship (zu 58 Prozent) ist häufig ein Mitglied der Hochschulleitung verantwortlich. Lediglich bei acht der antwortenden Hochschulen (entspricht 4 Prozent) sind weder das Thema Transfer noch das Thema Gründungen noch das Thema Entrepreneurship mit der Hochschulleitung verknüpft. An Hochschulen mit weniger als 5.000 Studierenden ist die Zuordnung des Gründungsthemas zur Hochschulleitung deutlich seltener als an größeren Hochschulen (64 Prozent an kleinen Hochschulen gegenüber 80 Prozent an mittelgroßen und 84 Prozent an großen Hochschulen, bei 64 kleinen, 75 mittelgroßen und 45 großen antwortenden Hochschulen). Interesse, Rückendeckung und Überzeugung von der Hochschulleitung werden häufig als ein Erfolgskriterium für eine gute Gründungsförderung angesehen.

Nicht einmal die Hälfte aller Hochschulen besitzt eine Strategie zum Thema Gründungen.

 
Hochschulstrategien zum Thema Gründungsförderung

An 72 Prozent der antwortenden Hochschulen existiert eine schriftlich fixierte und allen Mitgliedern der Hochschule zugängliche Strategie zum Thema Transfer, an 45 Prozent zum Thema Gründungen und an 40 Prozent zum Thema Entrepreneurship. In gut jeder fünften antwortenden Hochschule lagen zu keinem der drei Themenbereiche entsprechende Strategiepapiere vor (N=184). Aus qualitativen Rückmeldungen während des Erhebungsprozesses wissen wir, dass insbesondere die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgesetzten Fördermaßnahmen im Rahmen von EXIST-Gründungskultur viele Hochschulen zur Erarbeitung und/oder Erneuerung ihrer Strategien veranlasst haben. Es wird in den kommenden Jahren spannend, wie diese strategischen Überlegungen mit Leben gefüllt werden.

Koordinierung der Gründungsförderung und -aktivitäten an Hochschulen
Gründungsförderung an Hochschulen bezieht in der Regel verschiedene Organisationseinheiten in Lehre, Forschung, Verwaltung und konkreten Service- und Beratungsstellen mit ein. Um den Überblick zu behalten, haben sich zentrale und institutionalisierte Koordinierungsstellen bewährt. An nahezu allen antwortenden Hochschulen (95 Prozent, N=183) findet sich eine solche.

Gründungsbeiräte an Hochschulen
Einige Hochschulen lassen sich von Beiräten hinsichtlich der Gründungsförderung begleiten. Insgesamt geben 53 Prozent der 184 auswertbaren Hochschulen an, über mindesten einen solchen Beirat zu verfügen. Zumeist – in einem Drittel aller Fälle – sind derartige Beiräte auf Ebene der Einrichtungen der Gründungsförderung (zum Beispiel Gründungscenter) angesiedelt. In 25 Prozent der Fälle auf Ebene der Hochschulleitung und in acht Prozent an anderer Stelle (Mehrfachnennungen möglich).

Ideen-Scouting und Technologiescreening an Hochschulen
Aufgrund der vorherrschenden Motivationen und Anreizsysteme innerhalb der Wissenschaft ist es möglich, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gar nicht das Gründungspotenzial, das sich aus ihrer Forschung ergibt, erkennen. Um ein Übersehen von innovativen Ideen und Technologie zu verhindern, hilft ein systematisches und disziplinenübergreifendes Ideen-Scouting und/oder Technologiescreening. Dies ist längst noch nicht an allen Hochschulen die Regel: So geben lediglich etwa 4 von 10 der antwortenden Hochschulen an, eine entsprechende Identifizierung in den Forschungsarbeiten durchzuführen. An 38 Prozent der Hochschulen werde Derartiges gerade erarbeitet.

Umgang mit geistigem Eigentum
Schriftlich fixierte und den Hochschulmitgliedern zugängliche Regelungen zur Nutzung von Patenten und anderen Formen des geistigen Eigentums finden sich an etwa 80 Prozent der großen, jedoch lediglich an 31 Prozent der kleineren Hochschulen wieder; bei den mittelgroßen Hochschulen sind es 67 Prozent. Im Detail beinhalten die Patentregelungen zu 54 Prozent exklusive Nutzungsrechte für Gründerinnen und Gründer, zu 49 Prozent am Umsatz orientierte Lizenzgebühren, zu 40 Prozent klare Regelungen zu Dauer der Nutzung und zu 31 Prozent Regelungen im Falle eines Buy-out (Mehrfachnennungen möglich).

Finanzierung der Gründungsförderung an Hochschulen
157 Hochschulen machten bei der Befragung Angaben zum Budget der Gründungsförderung. Sie verfügten im Jahr 2019 insgesamt über knapp 128 Millionen Euro für die Gründungsförderung. Das entspricht 0,5 Prozent ihres gesamten angegebenen Haushaltsbudgets. Die Spanne der Mittel zur Gründungsförderung an den einzelnen Hochschulen reicht von 0 bis knapp 25,9 Millionen Euro. Das Geld für die Gründungsförderung stammt zu mindestens 71 Prozent aus Drittmitteln, davon wiederum stammen mindestens 14 Prozent aus privaten Drittmitteln. Für 18 Prozent der auswertbaren Fälle werden gar keine Eigenmittel für die Gründungsförderung aufgewendet – ist dies an befragten Universitäten die absolute Ausnahme, so gilt es für mehr als jede vierte teilnehmende Fachhochschule. Die Drittmittelabhängigkeit und die damit unter Umständen fehlende langfristige Planbarkeit in Personal und Strukturen werden immer wieder als Hindernis für eine erfolgreiche Gründungsförderung genannt.

Anreizstrukturen für Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter zur aktiven Beteiligung an der Gründungsförderung
Für eine Karriere an der Hochschule ist nach wie vor die wissenschaftliche Reputation entscheidend. Engagement in Lehre und/oder auch der Gründungsförderung spielen eine deutlich untergeordnete Rolle. Entsprechend ist eine aktive Einbringung von Professorinnen und Professoren sowie dem weiteren wissenschaftlichen Personal in die Gründungsförderung oft von der intrinsischen Motivation der konkreten Personen abhängig. Konkrete Anreize für die Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, sich aktiv in die Gründungsförderung einzubringen, sind – so zeigt es die Befragung – noch kein Standard: An 17 Prozent der 182 antwortenden Hochschulen gibt es keinerlei Anreizstrukturen für diesen Bereich, an weiteren 15 Prozent nur Anreize in Form von Auszeichnungen und/oder Anerkennung durch öffentlichkeitswirksame Kommunikation. Finanzielle Zulagen oder Prämien für eine aktive Mitarbeit in der Gründungsförderung finden sich nur an etwas mehr als der Hälfte der teilnehmenden Hochschulen. Auch zeitliche Entlastungen, wie beispielsweise Gründungsfreisemester oder Lehrdeputationsreduzierungen beziehungsweise -anrechnungen, finden sich an etwa 50 Prozent der Hochschulen.